AGBs des African Music Festivals Emmendingen
Die Anmeldung ist verbindlich.
Vom 31. Juli - 3. August 2025 wird auf dem Schlossplatz in Emmendingen bei der Veranstaltung
„25. African Music Festival” ein Standplatz gemietet.
Der Mietvertrag gilt ausschließlich für diese Tage und nur für diese Veranstaltung. Die Zahl der Standplätze ist beschränkt!
Ort:
Schlossplatz 1
D-79312 Emmendingen
Öffnungszeiten:
Geöffnet jeden Tag ab 10 Uhr.
Am Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag, kostet es eintritt ab 17:30 Uhr!
Anmeldung:
Die Bestellung des Standes erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars.
Auf- und Abbau:
Der Mieter verpflichtet sich, seinen Stand vor Beginn der Veranstaltung aufzubauen und unverzüglich nach der Veranstaltung abzubauen.
Der Basar beginnt am Donnerstag, den 31. Juli 2025 um 10:00 Uhr!
Der Aufbau ist am MITTWOCH, den 30. Juli 2025 um 18:30 Uhr.
Es ist nicht möglich vor 18:30 Uhr aufzubauen!
Beachten Sie bitte ggfs. veränderte Zeiten für den Aufbau auf der Vertragsbestätigung!
Die Veranstaltung endet am Sonntag, den 3. August um 22:00 Uhr.
Der Stand kann direkt danach abgebaut werden oder am nächsten Tag!
Mietpreise Stände: (Mindeststandgröße 3x3m) | |
| € 390,- |
| € 615,- inkl. Spülmaschine |
| € 515,- |
| € 340,- |
| € 95,- |
Alle Preise zuzüglich 19% MwSt. |
Öffnungszeiten | kostenfrei | kostenpflichtige Konzerte |
Donnerstag 31. Juli | 10 - 17:00 Uhr | ab 17:30 Uhr |
Freitag 01. Aug. | 10 - 17:00 Uhr | ab 17:30 Uhr |
Samstag 02. Aug. | 10 - 17:00 Uhr | ab 17:30 Uhr |
Sonntag 03. Aug. | 12 - 16:30 Uhr | ab 17:00 Uhr |
Zahlungsbedingungen:
Das Mietverhältnis tritt nur in Kraft, wenn der Mieter die Zahlung der Standgebühr 14 Tage nach Vertragsabschluss und Rechnungserhalt überwiesen hat!
Der Standplatz wird erst verbindlich reserviert, nachdem die Zahlung bei uns eingegangen ist.
Wer nach 14 Tagen das Geld nicht angewiesen hat, verliert das Anrecht auf einen Standplatz.
Zahlungen vor Ort werden mit 20% Aufwands- bzw. Bearbeitungsgebühr zusätzlich zum Mietpreis
erhoben!!!
Gestaltung und Ausstattung der Stände:
Der Mieter muss sein eigenes Equipment, welches er zum Aufbau seines Standes benötigt,
mitbringen. Zum Beispiel: Stände, Zelte, Tische, Stühle, Geschirr, Wetterschutz, etc…
Standzuteilung:
Die Standzuteilung erfolgt nur durch den Veranstalter am Mittwoch, den 30. Juli 2025 um 18:30 Uhr! Beachten Sie bitte ggfs. veränderte Zeiten für den Aufbau auf der Vertragsbestätigung!
Besondere Vorschriften:
Es darf während Konzerten keine Musik an den Ständen gemacht oder gespielt werden.
Offenes Feuer, Gas und sonstige brennbare Stoffe sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Wer dennoch die genannte Verordnung nicht beachtet, muss sofort das Festivalgelände verlassen!
Für die Essensstände ist ein Feuerlöscher Voraussetzung. Dieser muss das Zeichen F aufweisen und intakt sein. Der Verkauf und die Zubereitung von Speisen beim Festival ohne Feuerlöscher dieser Art sind nicht möglich.
Bitte bringen Sie auch Abwaschbecken für die Essensstände mit, da das Ordnungsamt Ihnen sonst nicht erlaubt, einen Essensstand zu betreiben!
Es dürfen keinerlei Fahrzeuge während der Veranstaltung an den Ständen stehen!
Dies gilt ebenfalls für die Nächte!
Bei Missachtung wird ihr Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt.
Der Mittelweg muss mind. einen Abstand von 3,5 m haben, in der Kurve 5m.
Verbot von Einweggeschirr:
Der Mieter verpflichtet sich, umweltfreundlich zu handeln. Es darf nur Mehrweggeschirr
verwendet werden. Kein Einweggeschirr!
Falls der Mieter nicht umweltfreundlich handelt, kann der Vermieter das Mietverhältnis jederzeit
kündigen!
Abfall- und Müllentsorgung:
Der Mieter verpflichtet sich, seinen Stand ordentlich und sauber vor, während und nach der
Veranstaltung zu führen. Müll, der durch den Mieter oder seinen Stand verursacht wird, muss vom
Mieter beseitigt und entsorgt werden.
Und bitte entsorgen Sie Ihren externen Müll nicht bei uns!
Falls der Mieter seinen Pflichten den Platz sauber zu halten nicht nachkommt, wird eine
Entsorgungsgebühr von 350,-€ in Rechnung gestellt!
Anschlüsse:
Zugang zur Stromversorgung ist vorhanden. Wenn der Mieter Strom haben will, muss er ein eigenes
Stromverlängerungskabel, Lampen, etc. mitbringen.
Bewachung:
Die Bewachung des Festivalgeländes übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste oder
Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst
verantwortlich.
Haftungsübernahme / Freistellung:
Wir übernehmen keinerlei Haftung, bei Diebstahl, Beschädigung, oder ähnlichen Vorkommnissen.
Dies gilt vor, während und nach der Veranstaltung des African Music Festivals 2025.
Außerdem: bei schlechtem Wetter oder schlechten Geschäften werden weder die Standgebühr noch sonstige Kosten zurück erstattet.
Für alle Schäden, die Afrikaba, seinen Mitarbeitern oder Dritten durch den Mieter, seine Leute oder
Andere mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung des Mieters auf dem Platz verkehrende
Personen verursacht werden oder die bei dem Betrieb des Mieters, durch Anlagen, dort lagernde
Güter oder andere dort vorhandene Gegenstände entstehen, hat im Verhältnis zwischen dem Mieter
und Afrikaba der Mieter aufzukommen. Er stellt Afrikaba frei, wenn er wegen eines solchen Schadens
unmittelbar in Anspruch genommen wird. Zu den Schäden im vorstehenden Sinn zählen auch die Kosten, die Afrikaba daraus entstehen, dass er aufgrund seines Eigentums als Zustandsstörer zur Beseitigung von Umweltschäden verpflichtet ist, die durch Tätigkeiten des Mieters entstanden sind.
Rücktritt:
Bei einem Rücktritt bis zum 14.07.2025 entsteht eine Rücktrittsgebühr von 50% der Standgebühren.
Bei einem Rücktritt nach dem 14.07.2025 hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung, das gleiche gilt wenn der Mieter seinen Platz trotz abgeschlossenen Vertrages nicht in Anspruch nimmt!
Aussteller und deren Mitarbeiter dürfen zu den Konzertzeiten (sobald Eintritt verlangt wird) keine
Getränke und/oder Essen mit auf das Festivalgelände bringen. Bitte beachten Sie, dass die
mitgebrachten Getränke und/oder das Essen dann von der Security entsorgt werden müssen.
Achtung! Der Verkauf von Getränken ist strengstens untersagt!
Rechtlicher Träger:
African Music Festival Emmendingen
afrikaba Kulturkreis e.V.
Eisenbahnstr. 3
D-79341 Kenzingen
Tel.: +49-(0)7644-92 99 244
Fax: +49-(0)7644-92 99 170
Mobil: +49-(0)172-7623419
E-Mail: festival@afrikaba.com
Internet: www.festival.afrikaba.com
Da du alles durchgelassen hast, kannst du die Basar-Anmeldung jetzt online ausfüllen und sie uns ebenfalls online senden. Danke!